Expressabitur an der Hildegard-Wegscheider-Oberschule




Rahmen

Formalitäten

Zugangsverfahren mit Aufstellung einer am jeweiligen Schulstandort zu ermittelnden Rangfolge aus  vier Komponenten:


Termine für die an unserer Schule vorgesehenen Informationsveranstaltungen):


Sollte auf einer Informationstafel nichts anderes angekündigt sein, finden die Veranstaltungen im Musiksaal R337 statt.


Tips

Wenn Sie unentschieden sind:


P.S.

Wichtig ist aber, dass Ihr Kind



Quereinstieg/Brücken und Übergänge


Quereinstieg


Ein nachträglicher Einstieg in den Schulversuch ist grundsätzlich nur bis zum Ende der Jahrgangsstufe 7 möglich.
Weitere Einzelheiten werden durch die Schule mitgeteilt.

Vorzeitiges Verlassen


Wer den Schulversuch vorzeitig freiwillig verlässt, geht
 


über.
 


Nichtversetzung:


Geändert am 12.10.2011:
Schüler/innen, die nicht in Jahrgangsstufe 6 versetzt werden, setzen ihren Schulbesuch in Jahrgangsstufe 6 einer Grundschule fort. Wer nicht in Jahrgangsstufe 7 versetzt wird, besucht nach Wahl eine Integrierte Gesamtschule oder ein Gymnasium in Regelform; beim Übergang in das Gymnasium gelten die Bestimmungen über die Probezeit. Schüler/innen, die die Jahrgangsstufe 7 nicht erfolgreich absolvieren, können ihren Schulbesuch auf Antrag der Erziehungsberechtigten in Jahrgangsstufe 8 einer Regelklasse am Gymnasium fortsetzen, wenn sie nach Einschätzung der Klassenkonferenz dafür geeignet sind. Wer nicht geeignet ist, muss Jahrgangsstufe 7 in einer Regelklasse des Gymnasiums wiederholen oder wechselt in Jahrgangsstufe 8 der Integrierten Sekundarschule.
Schüler/innen, die nicht in Jahrgangsstufe 10 bzw. in die gymnasiale Oberstufe versetzt werden, dürfen diese Jahrgangsstufe in einer Regelklasse wiederholen.
Wer den Schulversuch vorzeitig freiwillig verlässt, wechselt während der Jahrgangsstufen 5 und 6 in eine Klasse der Grundschule, in den folgenden Jahrgangsstufen in eine Parallelklasse bzw. nach Schuljahresende in eine nächst höhere Regelklasse des Gymnasiums.


Wer nicht versetzt wird, muss den Schulversuch verlassen.
In Krankheitsfällen längerer Dauer kann es Ausnahmen geben.