Expressabitur an der Hildegard-Wegscheider-Oberschule
Geschichte und bisherige Fassungen
Vorbemerkungen
Am 26.8.1991 stellte die Hildegard- Wegscheider-
Oberschule den Antrag auf Teilnahme am Schulversuch Individualisierung
des gymnasialen Bildungsganges".
Im Rahmen des Schulversuchs soll geeigneten Schülerinnen und
Schülern unter besonderer Berücksichtigung der altersgemäßen
Lernfähigkeit die Möglichkeit eröffnet werden, bereits nach
insgesamt zwölf Schulbesuchsjahren die Abiturprüfung abzulegen.
Der Versuch sieht die Komprimierung des Lernstoffes in den Jahrgangsstufen
5- 10 vor. Die Klassenstufe 8 wird übersprungen. Die Lerninhalte dieser
Klassenstufe werden in den Klassen 5 bis 7 "vorgearbeitet" und in den Klassen
9 und 10 - in geringerem Umfang - "nachgearbeitet".
Die Ziele der Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung
der Berliner Schule bleiben unverändert, die gymnasiale Oberstufe
bleibt unberührt.
Am 11.12.1992 erfolgte die Information über die Einrichtungsverfügung
des Senators für Schulwesen derentsprechend u.a. an der Hildegard-
Wegscheider- Oberschule der Schulversuch mit dem Schuljahr 1993/94
begann.
Die Genehmigungen zur Durchführung des Schulversuchs "Individualisierung
des gymnasialen Bildungsganges" ( u.a. bzgl. der Aufnahmeregelung) wurden
im Juni 1999 modifiziert.
Seit dem Schuljahr 1999/2000 wird der Schulversuch zweizügig statt
vorher einzügig fortgeführt.
Die Erziehungswissenschaftlerin Karin Kohtz
schätzt in einem Interview mit der Berliner Morgenpost (Kaum Klassen
für kluge Köpfe/3/99) die Situation folgendermaßen ein:
"Zwar ist es richtig, das Expressabitur auszuweiten, da die Kinder
ein Jahr sparen und vor allen Dingen mehr Anregungen als in den Regelklassen
bekommen. Das reicht aber nicht, um das Potential der wirklich Hochbegabten
auszuschöpfen. Ihnen wird in Berlin zu wenig geboten.
Die Sprachenfolge
Erste Fremdsprache ist ab Klasse 5 Englisch, zweite Fremdsprache ab Klasse
6 Französisch.
Unterrichtsinhalte
Gemäß den Rahmenplänen für die Klassen 5 - 10, Wegfall
der Klasse 8; Verteilung diese Stoffes hauptsächlich auf die Klassen
5- 7.
Konsequenzen einer Nichtversetzung
- in Klassenstufe 5
Weiterbesuch von Klasse 6 in der Grundschule
- in Klassenstufe 6
Weiterbesuch der Oberschule freier Wahl; bei Realschule und Gymnasium mit
erneuter halbjähriger Probezeit
- in Klassenstufe 7
Weiterbesuch des Gymnasiums in Klasse 8 mit Beobachtungszeit oder eines anderen Schulzweigs
- in Klasse 9/ 10
Weiterbesuch des Gymnasiums in Klasse 9/10
Wer nicht versetzt
wird, muss den Schulversuch verlassen. In Krankheitsfällen von längerer
Dauer kann es Ausnahmen geben.
Die Probezeit
Vgl. Ausführungsvorschriften für die Klassen 7 bis der Hauptschule,
der Realschule und des Gymnasiums
- SEK I- Ordnung -
Probezeit
-
Die Aufnahme in die Realschule oder in das Gymnasium erfolgt auf Probe.
-
Die Probezeit dauert bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.
Hat ein Schüler aus nicht von ihm zu vertretenden
Gründen den Unterricht in einem solchen Ausmaß versäumt,
daß eine Entscheidung nicht möglich ist, so kann die Probezeit
durch die Klassenkonferenz einmalig um ein weiteres Schulhalbjahr verlängert
werden.
-
Ein Schüler, der die Probezeit erfolgreich durchlaufen hat, ist damit
in den von ihm besuchten Oberschulzweig aufgenommen.
Die Probezeit ist bestanden, wenn die Bedingungen für die Versetzung erfüllt werden. Abweichungen hiervon
sind zulässig, wenn längere Krankheit des Schülers oder
sonstige wichtige Gründe die Leistungen in der Probezeit vorübergehend
beeinträchtigt haben oder wenn - bei ausländischen Schülern
oder bei deutschen Aussiedlern - Leistungsausfälle auf unzureichende
Beherrschung der deutschen Sprache zurückzuführen sind und der
Schüler voraussichtlich dennoch diesen Oberschulzweig erfolgreich
besuchen kann. In Zweifelsfällen sind auch die Zeugnisse und das Gutachten
der Grundschule zu berücksichtigen.