Expressabitur an der Hildegard-Wegscheider-Oberschule
Geschichte und bisherige Fassungen




Vorbemerkungen

Am 26.8.1991 stellte die Hildegard- Wegscheider- Oberschule den Antrag auf Teilnahme am Schulversuch Individualisierung des gymnasialen Bildungsganges".

Im Rahmen des Schulversuchs soll geeigneten Schülerinnen und Schülern unter besonderer Berücksichtigung der altersgemäßen Lernfähigkeit die Möglichkeit eröffnet werden, bereits nach insgesamt zwölf Schulbesuchsjahren die Abiturprüfung abzulegen. Der Versuch sieht die Komprimierung des Lernstoffes in den Jahrgangsstufen 5- 10 vor. Die Klassenstufe 8 wird übersprungen. Die Lerninhalte dieser Klassenstufe werden in den Klassen 5 bis 7 "vorgearbeitet" und in den Klassen 9 und 10 - in geringerem Umfang - "nachgearbeitet".
Die Ziele der Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung der Berliner Schule bleiben unverändert, die gymnasiale Oberstufe bleibt unberührt.

Am 11.12.1992 erfolgte die Information über die Einrichtungsverfügung des Senators für Schulwesen derentsprechend  u.a. an der Hildegard- Wegscheider- Oberschule der Schulversuch  mit dem Schuljahr 1993/94 begann.
Die Genehmigungen zur Durchführung des Schulversuchs "Individualisierung des gymnasialen Bildungsganges" ( u.a. bzgl. der Aufnahmeregelung) wurden im Juni 1999 modifiziert. Seit dem Schuljahr 1999/2000 wird der Schulversuch zweizügig statt vorher einzügig fortgeführt.
  Die Erziehungswissenschaftlerin Karin Kohtz schätzt in einem Interview mit der Berliner Morgenpost (Kaum Klassen für kluge Köpfe/3/99) die Situation folgendermaßen ein:
"Zwar ist es richtig, das Expressabitur auszuweiten, da die Kinder ein Jahr sparen und vor allen Dingen mehr Anregungen als in den Regelklassen bekommen. Das reicht aber nicht, um das Potential der wirklich Hochbegabten auszuschöpfen. Ihnen wird in Berlin zu wenig geboten.


Die Sprachenfolge Erste Fremdsprache ist ab Klasse 5 Englisch, zweite Fremdsprache ab Klasse 6 Französisch.

Unterrichtsinhalte

Gemäß den Rahmenplänen für die Klassen 5 - 10, Wegfall der Klasse 8; Verteilung diese Stoffes hauptsächlich auf die Klassen 5- 7. 

Konsequenzen einer Nichtversetzung

Wer nicht versetzt wird, muss den Schulversuch verlassen. In Krankheitsfällen von längerer Dauer kann es Ausnahmen geben.



Die Probezeit

Vgl. Ausführungsvorschriften für die Klassen 7 bis der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums

- SEK I- Ordnung -

Probezeit