Nutzungsordnung für die Computeranlage
der Hildegard-Wegscheider-Oberschule
Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen
Schulordnung .
Nutzungs- und Weisungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind Lehrer/innen und Schüler/innen der
Hildegard-Wegscheider-Oberschule. Außerhalb des regulären Unterrichts
kann im Rahmen medienpädagogischer Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt
werden. In diesem Fall wird der Zugang zu den Computerräumen durch
die Schulleitung und den Fachbereich Informatik geregelt. Weisungsberechtigt
sind die unterrichts- bzw. aufsichtsführenden Personen.
Alle Nutzer/innen werden über die Nutzungsordnung informiert.
Die Schüler/innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten versichern als
Voraussetzung für die Nutzung durch ihre Unterschrift ( s. Anlage),
dass sie diese Ordnung anerkennen.
Arbeit am Computer
Ein/e Nutzer/in darf sich im Schulnetz nur unter dem eigenen Nutzernamen
und dem entsprechendem individuellen Passwort anzumelden. Der/die Nutzer/in
ist für die Aktivitäten, die unter seinem /ihrem Nutzernamen
ablaufen, verantwortlich .
Das Passwort ist geheim zu halten, Passwörter, die
nicht mehr geheim sind, sind unverzüglich zu ersetzen. Das Arbeiten
unter einem fremden Passwort ist verboten.
Das unbefugte Kopieren lizenzpflichtiger Software von den Arbeitsstationen
oder aus dem Netz ist verboten. Nutzer/innen, die unbefugte Kopien anfertigen
, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt
werden.
Nach dem Beenden der Nutzung hat sich ein/e Nutzer/in im Netzwerk
abzumelden und ggf. den Rechner herunterzufahren.
Datenschutz und Datensicherheit
Die im Schulnetz befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff der Systemverwalter.
Die Schule ist im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr
zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel
nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahrs
gelöscht. Dies gilt nicht, wenn der begründete Verdacht eines
schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen Computer vorliegt.
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts
von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch
machen.
Ein Rechtsanspruch auf den Schutz persönlicher Daten vor
unbefugten Zugriffen besteht gegenüber der Schule nicht.
Nutzung des Internets und eines Email-
Accounts
Die private Nutzung des Internets und eines von der Schule zugeteilten
Email- Accounts ist verboten.
Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen
keiner lückenlosen hausinternen Vorauswahl unterworfen werden.
Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen
durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach.
Dazu ist sie auch berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern,
aus denen Datum und Art der Nutzung festzustellen sind.
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang
abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
Es ist verboten Vertragsverhältnisse im Namen der Schule
einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
Es ist verboten, sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen
oder Informationen zu verschicken, die rechtlichen Grundsätzen der
Bundesrepublik widersprechen. Das gilt insbesondere für gewaltverherrlichende,
pornographische, nationalsozialistische, rassistische oder ehrverletzende
Inhalte. Verstöße hiergegen haben den Entzug der Nutzungsberechtigung
zur Folge.
Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen
werden, kann von der Schule nicht gewährleistet werden.
Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber-
und Nutzungsrechte zu beachten.
Informationsübertragung in das Internet
Die Schule ist verantwortlich für ihr Internetangebot.
Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung
durch die Schulleitung.
Es ist untersagt, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von
Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung
Schaden zuzufügen.
Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im
Internet ist nur mit Genehmigung der betroffenen Schülerinnen und
Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten zulässig.
Grundsätze, wie sie beispielhaft in der Netiquette , dem
Knigge im Bereich der Datenkommunikation, enthalten sind, sind einzuhalten.
Datenvolumen
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von grossen
Dateien (z.B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) aus dem Internet ist
zu vermeiden.
Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen,
können im zugewiesenen Arbeitsbereich abgelegt werden.
Verhalten im Computerraum
Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden
Personen Folge zu leisten.
Das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Computern ist nicht
gestattet.
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen
und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich
untersagt. Fremdgeräte dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
der Systemverwalter an einen Computer oder das Netzwerk angeschlossen
werden.
Das Starten von eigener Software bedarf der Genehmigung durch
die aufsichtsführende Person.
Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist die aufsichtsführende
Person zu verständigen.
Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen.
Die Stühle sollen unter den Tisch gerückt werden.
Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet-Zugangs
können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz
und die Arbeitsstationen schulordnungsrechtliche Maßnahmen
und ggf. zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.